Neu: Mit diesem Formblatt können Sie als Arbeitsuchender einen Vermittlungsgutschein bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur anfordern.
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Arbeitslosennetz
Das Forum von und für Arbeitslose.
Hier lesen Sie Erfahrungsberichte von Arbeitsuchenden.
Einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein (VGS) hat wer
- Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und
- in einer Rahmenfrist von 3 Monaten vor der Beantragung des VGS mindestens 6 Wochen arbeitslos war und
- noch nicht vermittelt ist .
Einen Rechtsanspruch hat auch, wer eine Beschäftigung ausübt oder zuletzt ausgeübt hat, die von der Agentur für Arbeit
- als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder
- als Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) gefördert wird oder gefördert wurde.
- ALG II-Anspruchsberechtigten kann ein VGS ausgestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wir sagen Ihnen, wo Sie Ihren Vermittlungsgutschein bekommen. Nehmen Sie einfach und unbürokratisch Kontakt auf mit uns!
