Informationen zur Arbeitsvermittlung

AVwest ist keine Zeitarbeitfirma oder Arbeitnehmerüberlassung. AVwest ist eine gewerbliche, private Arbeitsvermittlung und wird gelistet z.B. bei:

 

Private Arbeitsvermittlung

Was bedeutet "unverbindlich"?

Sie sind mit Ihrem Vermittlungsauftrag nicht exklusiv an AVwest gebunden. Sie können weitere private Vermittler einschalten und können auch selbst weiter nach einer für Sie passenden Beschäftigung suchen. Finden Sie eine Beschäftigung ohne unsere Vermittlung, dann genügt ein Anruf, um den Vermittlungsauftrag zu beenden. Durch die Beendigung des Vermittlungsauftrags entstehen keinerlei Kosten.

Was heißt "grundsätzlich kostenlos"?

Bei AVwest sind Stellengesuche, Stellenanzeigen und Beratungsgespräche grundsätzlich kostenlos. Liegt ein Vermittlungsgutschein neues Fenster wird geöffnet der Agentur für Arbeit vor, wird das Honorar zu 100% von der Arbeitsagentur übernommen. Vermittlungsgutscheine können auch von anderen Leistungsträgern, wie ARGE oder Sozialamt, herausgegeben werden. Ohne Vermittlungsgutschein wird dem Bewerber bei erfolgreicher Vermittlung ein Honorar in Rechnung gestellt. Die Höhe beträgt in der Regel einmalig 15% vom ersten Monatsbruttogehalt.

Vermittlungsgutschein

Mit Gutschein kostenlos

Im Idealfall wird eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung per Vermittlungsgutschein abgerechnet. AVwest beantragt nach einer gesetzlich bestimmten Beschäftigungsdauer das Honorar beim Leistungsträger, der den Gutschein ausgegeben hat. Hierzu erforderlich sind das Original des Gutscheins, eine Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers und der Vermittlungsvertrag mit dem Arbeitnehmer. Mit Vermittlungsgutschein ist die Vermittlung für den Arbeitsuchenden komplett kostenlos. Mit Annahme des Vermittlungsgutscheins ist festgesetzt, daß für die Vermittlung kein weiteres Honorar verlangt werden darf. Dies wird dem Arbeitsuchenden im Vermittlungsvertrag schriftlich bestätigt.

Einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat jeder, der

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und
  • in einer Rahmenfrist von 3 Monaten vor der Beantragung des VGS neues Fenster wird geöffnetmindestens  6   8 Wochen arbeitslos war
    und
  • noch nicht vermittelt ist.

Einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat auch, wer eine Beschäftigung ausübt oder zuletzt ausgeübt hat, die von der Agentur für Arbeit

  • als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder
  • als Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) gefördert wird oder gefördert wurde.
  • ALG II-Anspruchsberechtigten kann ein VGS ausgestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung eines Vermittlungsgutscheins. Nehmen Sie einfach und unbürokratisch Kontakt zu uns auf!

 

Weitere Informationenen

Warum private Arbeitsvermittlung?

Die staatlichen Agenturen ertrinken in einer Flut aus Verwaltungsvorschriften und statistischen Erhebungen. Private Vermittler knüpfen unbürokratisch Kontakte zur lokalen Wirtschaft und sind als freie Akteure auf dem Arbeitsmarkt keiner Politik verpflichtet. Einzig die erfolgreiche Vermittlung zählt.

Kosten für Arbeitnehmer/Arbeitsuchende

Erstberatungen, die Aufnahme in die Bewerberkartei und die Veröffentlichung von Stellenanzeigen sind kostenlos. Eine Vermittlung mit Vermittlungsgutschein ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kostenlos. Liegt kein Vermittlungsgutschein vor, orientiert sich das einmalig anfallende Erfolgshonorar am Gehalt der vermittelten Stelle, in der Regel nicht mehr als 15% vom ersten Bruttomonatslohn. Tipp: Kosten für Arbeitssuche sind grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich absetzbar! Verbindliche Auskunft hierzu erteilen Ihnen Ihr Finanzamt oder Steuerberater.

Weitere Informationen

Unser Vermittlungsschwerpunkt befindet sich in Westfalen, speziell im westlichen Münsterland. Die Arbeitsamtbezirke Borken, Coesfeld und Recklinghausen bilden unseren lokalen Schwerpunkt, jedoch werden wir auch bundesweit und international tätig für Montagetätigkeiten und Arbeitgeber mit Niederlassungen im Ausland. Wir vermitteln alle Berufsgruppen, von der Aushilfe über den Facharbeiter bis zum Akademiker. An Zeit- und Leiharbeitsfirmen wird nur mit Zustimmung des Bewerbers vermittelt. Ausbildungsplätze und Lehrstellen können wir leider nicht vermitteln — vielleicht hilft Ihnen der Lehrstellenatlas der IHK Nordwestfalen weiter.

Wir akzeptieren Initiativbewerbungen. Bewerbungsmaterialien werden grundsätzlich nicht zurückgesandt. Wir empfehlen daher bei Initiativbewerbungen das entsprechende Online-Formular.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, Diskretion ist selbstverständlich.

Ferienjobs und Praktika

Ferienjobs, Au Pair, Praktika und ähnliche befristete Aushilfstätigkeiten vermittelt AVwest in der Regel nicht. Vielleicht hilft eine der folgenden Internetseiten weiter (für die Qualität der Angebote kann keine Gewähr übernommen werden):