BVG: Arbeitgeber müssen Arbeitslosengeld für Ältere zahlen
Arbeitgeber müssen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch weiterhin das Arbeitslosengeld für ihre gekündigten älteren Arbeitnehmer erstatten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch in Karlsruhe eine Regelung des ehemaligen Arbeitsförderungsgesetzes für verfassungsgemäß. […] Die Regelung sieht vor, dass Arbeitgeber für gekündigte Arbeitnehmer über 58 Jahren bis zu 624 Tage Arbeitslosengeld erstatten müssen. Damit sollen Frühverrentungen vermieden werden.
