Pseudobewerbungen - Schluss mit scheinheilig

Hartz-Reformen - sueddeutsche.de

Arbeitslose, die sich erkennbar nur halbherzig um eine Stelle bewerben, müssen mit einer Kürzung ihrer Arbeitslosenhilfe rechnen. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel hervor. Danach dürfen Arbeitslose eine Bewerbung nicht so formulieren, dass der potenzielle Arbeitgeber sie von vorneherein zur Seite legt…

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