Private Arbeitsvermittlung
Vermittlungsgutschein
AVwest ist eine gewerbliche, private Arbeitsvermittlung. Bei erfolgreicher Vermittlung wird ein Honorar in Rechnung gestellt. Liegt ein Vermittlungsgutschein
der Agentur für Arbeit vor, wird das Honorar vollständig von der Bundesagentur übernommen, d.h. die Vermittlung ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber kostenlos.
Einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein hat jeder, der
- Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und
-
in einer Rahmenfrist von 3 Monaten vor der Beantragung des
VGS
mindestens 6 Wochen arbeitslos war
und - noch nicht vermittelt ist.
Einen Rechtsanspruch hat auch, wer eine Beschäftigung ausübt oder zuletzt ausgeübt hat, die von der Agentur für Arbeit
- als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder
- als Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) gefördert wird oder gefördert wurde.
- ALG II-Anspruchsberechtigten kann ein VGS ausgestellt werden, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wir sagen Ihnen, wo Sie Ihren Vermittlungsgutschein bekommen. Nehmen Sie einfach und unbürokratisch Kontakt auf mit uns!
Bei differenzierterem Beratungsbedarf — z.B. zu Fördermöglichkeiten durch die Arbeitsagentur oder Interesse an Selbstständigkeit und Gründungen — empfehlen wir Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: 0 28 64 - 88 60 46.
